Schülerbeförderung
Fahrkostenerstattung
Für die Schüler, die keine der angebotenen Buslinien nutzen können, besteht die Möglichkeit, die Fahrtkosten für die Nutzung des ÖPNV oder privatem Fahrzeug erstattet zu bekommen.
NRW
Fahrschüler aus NRW stellen einen Fahrtkostenantrag, den sie im Schulbüro abgeben. Das Formular finden Sie hier. Nach Eingang des Antrages wird nach den Vorgaben der Schülerfahrtkostenverordnung NRW geprüft, ob ein Anspruch und in welcher Höhe besteht. Wenn ja, wird die Rückerstattung nach Beendigung des jeweiligen Schuljahres an die Eltern überwiesen. Bei Nutzung des ÖPNV ist es wichtig, dass alle Fahrtickets gesammelt und am Ende des Schuljahres mit eingereicht werden.
Niedersachsen
Fahrschüler aus Niedersachsen müssen den Fahrtkostenantrag bei der zuständigen Behörde einreichen (z.B. Landkreis Osnabrück Schülerfahrtkosten - Serviceportal (landkreis-osnabrueck.de)). Das Schulbüro bestätigt dann nur am Ende des Schuljahres die Anwesenheitstage der Schüler.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Schneider im Schulbüro unter 05483-7459044 oder info@waldorfschule-lienen.de.